Rauchschutz
Rauchschutz-Abschlüsse

Als erster Hersteller in Österreich bietet Sturm 1- und 2-flügelige Türen als Rauchschutzabschlüsse in verschiedenen Klassifikationen an.
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E30 C (R30)
Erläuterungen:

R = Tragfähigkeit
E = Raumabschluss
I2 = Thermische Isolation
W = Strahlung

Zusätzliche Anforderungen:

M = Widerstand gegen mechanische Einwirkungen
C = Das Bauteil ist selbst schließend
S = Widerstand gegen Rauchdurchlass
Drehtüren
8 Produktblätter
Schiebetüren
3 Produktblätter
Fenster u. Fenstertüren
2 Produktblätter
Festverglasung
2 Produktblätter
Sa/Sm Rauchdicht
Erläuterungen:

R = Tragfähigkeit
E = Raumabschluss
I2 = Thermische Isolation
W = Strahlung

Zusätzliche Anforderungen:

M = Widerstand gegen mechanische Einwirkungen
C = Das Bauteil ist selbst schließend
S = Widerstand gegen Rauchdurchlass
a = Kaltrauchdicht
m = Heissrauchdicht 200°
Drehtüren
6 Produktblätter


Mehrere entsprechende Prüfungen der Leckrate gemäß EN 1634-3, wurden durchgeführt.
Im Kern werden in der Ö-Norm B 3851 Klassifikation "S" und DIN-Norm 18095-1 Klassifikation "RS", Rauchabschlüsse definiert, die den Durchgang von Rauchgasen von bis zu 200° unter bestimmten Voraussetzungen verhindern, ohne dass sie dabei direktem Feuer ausgesetzt sind.

Hinweis:
Die Rauchschutzklasse E30 gemäß ÖNORM B-3850, ersetzt R30 gemäß Ö-Norm B-3855 (diese erfasst nur den Feuerschutz als solchen, nicht aber das Durchdringen von Rauch). Rauchschutzabschlüsse gemäß R30 dürfen auch keinesfalls mit der europäischen Bezeichnung "Rauchschutzabschlüsse S" verwechselt werden.

E30-C klassifizierte Rauchschutztüren, geprüft nach Ö-Norm B 3850, entsprechen den bisher in der Brandwiderstandsklasse R30 enthaltenen Anforderungen gemäß Ö-Norm B 3855. Sie müssen den Durchgang von Feuer, (jedoch nicht den Rauch) 30 Minuten standhalten.

Wichtig: E30 ist nicht rauchdicht.
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